Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: 1.1 Die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten im Handel mit Unternehmen und Gewerbetreibenden. Den Handel mit Endverbraucher regelt das Gesetz des Landes in welchem der Endverbraucher ansässig ist. 1.2 Diese AGBs werden auch bei Bestehen eines separat erstellten Angebots seitens des Verkäufers angewandt. Im Falle von Widersprüchen haben in jedem Fall die Bedingungen des Angebots Vorrang. 1.3 Der vorliegende Kaufvertrag wird geregelt durch das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, sowie vom italienischen Gesetz, für Fragen die vom Übereinkommen nicht gedeckt sein sollten. 1.4 Jeglicher Bezug zu kommerziellen Begriffen (wie FCA, CIP usw.) versteht sich als Verweis zu den Incoterms der internationalen Handelskammer, gültig zum Datum des Vertragsabschlusses.

 

2. Produkteigenschaften – Änderungen: 2.1 Eventuelle Informationen oder Daten zu Produkteigenschaften und/oder technischen Spezifikationen in Prospekten, Preislisten, Katalogen oder ähnlichen Dokumenten sind nur dann bindend, wenn in einem Angebot explizit auf die Daten verwiesen wird. 2.2 Der Verkäufer behält sich vor, Änderungen an den Produkten vorzunehmen, sofern diese sich als notwendig oder zweckdienlich erweisen und solange die grundsätzlichen Eigenschaften des Produkts dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

3. Lieferzeiten: 3.1 Sollte der Verkäufer voraussehen nicht im Stande zu sein die Produkte fristgerecht zum vereinbarten Termin zu liefern, so muss er den Käufer zeitig schriftlich darüber informieren und, sofern möglich, den absehbaren Liefertermin angeben. Es versteht sich, dass, sollte die Verspätung zu Lasten des Verkäufers gehen und einen Zeitraum von 6 Wochen überschreiten, der Käufer den Vertag, in Bezug auf die zu spät gelieferten Produkte und per schriftlicher Vorankündigung von 10 Tagen an den Verkäufer, auflösen kann. 3.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (lt. Definition im Art.9) oder aufgrund Handlungen oder Unterlassungen von Seiten des Käufers (z.B. fehlende Kommunikation von notwendigen Informationen zur Auslieferung der Produkte) können nicht dem Verkäufer angelastet werden. 3.3 Im Falle einer dem Verkäufer anzulastenden Lieferverzögerungen, steht es dem Käufer frei, nach vorheriger schriftlicher Aufforderung an den Verkäufer, einen Schadensersatz des effektiv erlittenen Schadens, innerhalb eines Maximalbetrages von 5% des Premex-Trade – Castelfederstr. 8, 39040 Montan (BZ) Italy – VAT N° IT 03071970218 – info@premex-trade.com – 04/2020 Preises der mit der Verzögerung gelieferten Produkte, einzufordern. 3.4 Vorbehaltlich eines Vorsatzes oder schweren Schuld des Verkäufers, schließt die Zahlung der Summe wie in Art. 3.3 genannt, alle weiteren Schadensersatzzahlungen, aufgrund der zu späten oder nicht erfolgten Lieferung, aus.

 

4. Lieferung und Versand – Reklamationen: 4.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, versteht sich die Lieferung der Ware frei Frachtführer (FCA) und das auch im Falle einer Vereinbarung, die vorsieht, dass der Versand, oder ein Teil davon, vom Verkäufer betreut wird. 4.2 Welche die Liefervereinbarungen zwischen den Parteien auch sein mögen, in jedem Fall geht das Risiko spätestens dann an den Käufer über, sobald die Waren an den ersten Transporteur übergeben werden. 4.3 Eventuelle Reklamationen die den Zustand der Verpackung, die Menge, die Anzahl oder äußere, erkennbare Mängel betreffen, müssen dem Verkäufer via E-Mail und, bei sonstigem Ausschluss, innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Produkte, mitgeteilt werden. Eventuelle Reklamationen betreffend Defekte, welche durch eingehende und sorgfältige Prüfung bei Erhalt der Produkte nicht feststellbar sind (verborgene Mängel), müssen dem Verkäufer via E-Mail und, bei sonstigem Ausschluss, innerhalb 7 Tagen ab Bekanntwerden des Defektes und in jedem Fall innerhalb 12 Monaten nach erfolgter Lieferung, mitgeteilt werden. 4.4 Es versteht sich, dass etwaige Reklamationen, dem Käufer nicht das Recht erteilen, Zahlungen der betroffenen Produkte oder anderer Lieferungen zu unterbrechen oder zu verzögern.

 

5. Preise: Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, gelten die Preise in € (Euro) und netto zzgl. MwSt. für, in handelsüblicher Weise und entsprechend dem vereinbarten Transportmittel, verpackte Ware, frei Frachtführer (FCA). Es versteht sich, dass alle weiteren Spesen oder Abgaben zu Lasten des Käufers gehen.

 

6. Zahlungsbedingungen: 6.1 Wo die Zahlungsbedingungen von den Parteien nicht spezifiziert wurden, muss die Zahlung entsprechend dem folgenden Art. 6.2 erfolgen. 6.2 Wo von den Parteien eine Nachzahlung vereinbart wurde, muss die Zahlung, ausgenommen bei anderslautender Abmachung, innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum und per Banküberweisung erfolgen. Die Zahlung versteht sich als durchgeführt, sobald die Rechnungssumme dem Verkäufer auf seiner italienischen Bank zur Verfügung steht. Wo vorausgesetzt wurde, dass die Zahlung von einer Bankgarantie begleitet werden muss, muss der Käufer zusammen mit der Bestellung eine Bankgarantie auf erstes Anfordern bereitstellen. Die Bankgarantie muss, konform den einheitlichen Normen der internationalen Handelskammer betreffend die Garantieverträge, von einer primären italienischen Bank ausgestellt und gegen einfache Erklärung von Seiten des Verkäufers, dass die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist, auszahlbar sein. 6.3 Wo von den Parteien eine Vorauszahlung ohne weitere Spezifikationen vereinbart wurde, wird angenommen, dass die sich die Zahlung auf den vollen Preis bezieht. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, muss die Vorauszahlung im Rahmen der Bestellung auf das Konto des Verkäufers überwiesen werden. 6.4 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, gehen etwaige Bankspesen oder Kommissionen betreffend die Zahlung zu Lasten des Käufers.

 

7. Gewährleistung für Mängel: 7.1 Der Verkäufer bemüht sich jedweden ihm zuzuschreibenden Fehler, Qualitätsmangel oder mangelnde Konformität der Produkte, der innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung aufgetreten ist, zu beheben, vorausgesetzt dieser ist ihm fristgerecht, konform dem Art. 4.3 mitgeteilt worden. Es obliegt dem Verkäufer zu entscheiden, die betroffenen Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. Für die in Garantie ersetzten oder reparierten Produkte gilt dieselbe Garantie für weitere 6 Monate ab Datum des erfolgten Ersatzes oder der erfolgten Reparatur. 7.2 Der Verkäufer garantiert nicht für die Übereinstimmung der Produkte mit speziellen Spezifikationen oder technischen Eigenschaften oder ihre Tauglichkeit für spezielle Nutzungen, außer im explizit festgelegten und vereinbarten Maße des Vertrags oder etwaiger Dokumente auf die im Rahmen des Vertrags verwiesen wird. 7.3 Vorbehaltlich eines Vorsatzes oder schweren Schuld des Verkäufers, ist der Verkäufer einzig dazu angehalten, bei Fehler, Qualitätsmangel oder mangelnde Konformität der Produkte, die betroffenen Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. Es versteht sich, dass oben beschriebene Garantie (bestehend aus der Verpflichtung Produkte zu reparieren oder zu ersetzen) die gesetzlichen Garantien oder Haftungen übernimmt und stellvertretend dafür wirkt und jede weitere Haftung des Verkäufers (sei es vertraglich als außervertraglich), jedenfalls auf die gelieferten Produkte rückführbar, ausschließt (z.B. Schadensersatz, Verdienstausfall, Rückholaktionen, usw.).

 

8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Produkte bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung an den Verkäufer, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Produkte die vom Käufer an Dritte weiterverkauft wurden, zum Preis dieser Verkäufe, innerhalb der gesetzlich im Land des Käufers festgelegten Limits.

 

9. Höhere Gewalt: 9.1 Jeder Partei ist ein zeitweiliges Rücktrittsrecht von den vertraglichen Pflichten vorbehalten, wenn die Ausführung der Pflichten, durch ein unvorhergesehenes und von seinem Willen unabhängiges Hindernis wie z.B. Streik, Boykottierung, Schließung, Feuer, Krieg (mit Erklärung oder ohne), Bürgerkrieg, Putsch oder Revolution, Beschlagnahmung, Embargo, Unterbrechung der Energiezulieferung oder Lieferverzögerung von Rohstoffen oder Komponenten, unmöglich oder unzumutbar kostspielig wird. 9.2 Die Partei, die sich dieser Klausel bedienen will, muss die Vorfälle und den resultierenden Rücktritt aufgrund der höheren Gewalt der anderen Partei unmittelbar und schriftlich mitteilen. 9.3 Sofern die Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt länger als 6 Wochen andauert, hat jede Partei das Recht den vorliegenden Vertrag, nach vorangegangener schriftlicher Vorankündigung von 10 Tagen, aufzulösen.

 

10. Gerichtsstand / Schlichtungsklausel: Für jegliche Streitigkeiten, die sich von diesem Vertrag ableiten oder in Bezug dazu stehen, liegt die Zuständigkeit ausschließlich beim Gerichtsstand des Sitzes des Verkäufers. Abweichend dem obgenannten, hat der Verkäufer allerdings die Möglichkeit, den Streitfall vor den zuständigen Richter am Sitz des Käufers zu bringen. Falls der Käufer seinen Sitz außerhalb der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft haben sollte, werden alle Streitigkeiten, die sich von diesem Vertrag ableiten oder in Bezug dazu stehen, in letzter Konsequenz, einzig nach der Schiedsordnung des Mailänder Schiedsgerichtes und konform genannter Ordnung, von einem oder mehreren ernannten Schiedsrichtern, gelöst.

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